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Dienstag, 29. April 2014

#EU-#Verbrauchterrechte-#Richtlinie - Das ändert sich 2014 für #Online-#Händler

Am Freitag, den 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der #Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. In der Vergangenheit war häufig eine Verkomplizierung der Rechtslage zu beklagen. Die Richtlinie verfolgt nun erstmals den Ansatz der Vollharmonisierung. Dies bedeutet, dass die Regelungen in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt werden müssen. Nach unserer ersten Einschätzung dürfte dies praktische Vorteile für Online-Händler mit sich bringen, insbesondere wenn auch ins EU-Ausland geliefert wird.Nichtsdestotrotz werden alle Online-Händler ihren Shop einmal mehr anpassen müssen. Die sechs wichtigsten Neuerungen haben wir für Sie im Überblick zusammengestellt: 1. Europäische Widerrufsbelehrung mit 14-Tages-Frist Erstmalig ist für die gesamte EU eine einheitliche Muster- Widerrufsbelehrung vorgesehen. Die #Widerrufsfrist beträgt dann in allen Mitgliedsstaaten 14 Tage ab Erhalt der Ware. Dies war in Deutschland bislang schon so, sofern die Belehrung beim oder unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgte. 2. #Mustererklärung für #Verbraucher Verbraucher müssen ihren Widerruf künftig ausdrücklich erklären. Die alleinige Rücksendung der Ware wird dafür nicht mehr genügen. Zum Widerruf können Verbraucher sich einer neuen Muster-Erklärung bedienen. 3. Erlöschen des Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung Künftig erlischt das Widerrufsrechts auch bei falscher Belehrung des #Verbrauchers spätestens ein Jahr nach Ablauf der 14-Tage-Frist. Dies stellt für deutsche #Online-Händler eine wesentliche Verbesserung dar. Aktuell erlischt das #Widerrufsrecht bei einer falschen Belehrung des Verbrauchers nämlich überhaupt nicht! 4. Weitere Gründe für Ausschluss des #Widerrufsrechts Außerdem sieht die Richtlinie neue Gründe vor, nach denen Online-Händler das Widerrufsrecht des Verbrauchers ausschließen können. Unter anderem ist dies der Fall bei „Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind“. Allerding bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung diese Formulierung konkret auslegen wird. 5. Kosten der Rücksendung können #Verbraucher auferlegt werden Händler können künftig unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung dem Verbraucher auferlegen. Dieser muss dazu entsprechend belehrt werden. Die komplizierte Klausel, nach der der Verbraucher die Kosten nur bei einem Warenwert bis 40 Euro trägt, wird damit der Vergangenheit angehören. Auch wurde klargestellt, dass die einfache Belehrung darüber ausreicht. Eine nochmalige Vereinbarung (i.d.R. im Rahmen der AGB) entfällt damit. Ebenso werden unfreie Rücksendungen dann vermieden. 6. Ausdrückliche Regelung zur #Rückabwicklung widerrufener #Verträge Schließlich verwies das deutsche Recht bislang bei der Rückabwicklung widerrufener Verträge auf das #Rücktrittsrecht. Nun wird die Rückabwicklung ausdrücklich geregelt. Erfreulich ist dabei für Händler, dass sie zwar Zahlungen des Kunden binnen 14 Tagen erstatten müssen. Die Rückzahlung kann aber verweigert werden, solange der Verbraucher die Ware noch nicht zurückgeschickt hat. Nach BMJV/Verbraucherrichtlinie http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/Verbraucherrechterichtlinie/verbraucherschutzrichtlinie_node.html Photo: Copyright © Ariol E. Ullrich