Der Inhaber einer #Internetseite darf ohne Erlaubnis der #Urheberrechtsinhaber über #Hyperlinks auf geschützte Werke verweisen, die auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Dies gilt auch dann, wenn die Internetnutzer, die einen #Link anklicken, den Eindruck haben, dass das Werk auf der Seite erscheint, die den Link enthält (EuGH, Urteil v. 13.2.2014 - C-466/12)
Montag, 17. Februar 2014
Sonntag, 16. Februar 2014
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