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Freitag, 3. Januar 2014

#Abgabefrist #Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2013

Das BMF hat die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2013 bekannt gegeben (Gleich lautende Erlasse v. 2.1.2014).

Für das Kalenderjahr 2013 sind die Erklärungen:

zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,

zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen zu gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen, die in Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerveranlagung durchzuführen sind, sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,

zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes und zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,
zur Umsatzsteuer sowie
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 des Außensteuergesetzes nach § 149 Abs. 2 AO
bis zum 31.5.2014 bei den Finanzämtern abzugeben.

Sofern die vorgezeichneten Steuererklärungen durch Personen, Gesellschaften, Verbände, Vereinigungen, Behörden oder Körperschaften im Sinne der §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden, wird die Frist nach § 109 AO allgemein (zB. Steuerberater)bis zum 31.12.2014 verlängert. Es bleibt den Finanzämtern jedoch vorbehalten, Erklärungen mit angemessener Frist für einen Zeitpunkt vor Ablauf der allgemein verlängerten Frist anzufordern. 
Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. 

Mittwoch, 1. Januar 2014

Sterertermine 2014


  • Januar 10.(14.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj) 
  • Februar 11.(14.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 15.(18.) Gewerbesteuer, Grundsteuer 
  • März 11.(14.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
  • April 10.(15.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj) 
  • Mai 10.(13.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 15.(21.) Gewerbesteuer, Grundsteuer 
  • Juni 10.(13.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 
  • Juli 10.(15.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj) 
  • August 12.(15.) 1) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); 15. 1)(19.) Gewerbesteuer, Grundsteuer 
  • September 10.(13.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 
  • Oktober 10.(14.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M, Vj) 
  • November 11.(14.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M) 15.(18.) Gewerbesteuer, Grundsteuer 
  • Dezember 10.(13.) Lohnsteuer, Umsatzsteuer (M); Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 
  • M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler